§1 Die wichtigsten Voraussetzungen der Schutzfähigkeit durch ein Gebrauchsmuster


Die wichtigsten Voraussetzungen für die Rechtsbeständigkeit eines Gebrauchsmusters und damit die Schutzfähigkeit der betreffenden Erfindung sind Neuheit, erfidnerischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit. Der erfinderische Schritt eines Gebrauchsmusters stellt seit der Entscheidung "Demosntrationsschrank" des Bundesgerichtshofs dieselbe qualitativ hohe Hürde wie die erfindersiche Tätigkeit eines Patents dar. Die gewerbliche Anwendbarkeit ist in den überwiegenden Fällen gegeben.
Endeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden sind vom Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen. Für ästhetische Formschöpfungen ist das Designrecht vorgesehen. Geschäftsmodelle, Spiele und Software kann ebenfalls nicht durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden.
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